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Letzte Aktualisierung 14.11.2011

Allgemeines

 
  Allgemeine Bestimmungen

 

 

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Für die Durchführung des Schießen ist die Sportordnung des BSSB und DSB maßgebend

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Teilnehmer ohne Versicherungskarte sind verpflichtet eine Tagesversicherung abzuschließen

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Jeder Schütze darf nur unter seinen Namen starten

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Auf den Bürgerkönigsschuss dürfen keine Schützen schießen

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Auf den Königsschuss dürfen nur die Henger Waldeslustschützen schießen

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Wird kombiniert geschossen, so hat der Schütze dies bei der Scheibenausgabe deutlich

 

anzugeben und die richtige Eintragung auf der Schusskarte vor dem Beschießen zu prüfen.

 

Nachträgliche Änderungen bei bereits beschossenen Scheiben sind nicht möglich.

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Bei Teilergleichheit entscheidet die niedrigere Startnummer

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Jugendlichen ab 10 Jahre ist die Teilnahme am Schießen gestattet
 
(Jugendliche unter 14 Jahre nur mit Zustimmung und Aufsicht der Erziehungsberechtigten.)

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Geldpreise werden bei der Siegerehrung ausbezahlt. Werden Sachpreise vom

 

Preisträger nicht abgeholt, so können diese 1 Woche nach der Preisverteilung

 

zu den normalen Trainingszeiten (Dienstag von 18:00 - 20:00) abgeholt werden,

 

ansonsten gehen diese in den Besitz des Vereines über 

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Das Auflegen ist nur in der Alters- und Jugendscheibe erlaubt

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Mit Lösen der Schusskarte erkennt der Schütze diese Bestimmungen an

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Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten