
Informationen und Angebot der Abteilung
Wir haben zurzeit ca. 25 Mitglieder, die mehr oder weniger regelmäßig Badminton spielen. Abgesehen von der Teilnahme an jährlich stattfindenden Turnieren wird ‚just for fun‘ gespielt.
Dennoch wird das gesamte Leistungsspektrum vom Anfänger bis zum talentierten Mannschaftsspieler abgedeckt, so dass in unserer Abteilung jeder einen „passenden“ Spielgegner bzw. -partner findet.
Das Angebot steht (nur) Vereinsmitgliedern ab dem ca. 16. Lebensjahr zur Verfügung. Nichtmitglieder können vorher an einem Probespielabend teilnehmen, um festzustellen, ob ihnen dieser schnelle Ballsport gefällt.
Daneben bietet unsere Abteilung auch ein umfangreiches Angebot an badmintonfreien Aktivitäten. Jede passende Gelegenheit wird für kleinere und größere Feiern genutzt. Die Badmintonabteilung ist daher zusätzlich eine ideale Anlaufstation für alle, die neben dem Sport auch noch nette Leute für einen regen Gedankenaustausch und für gemeinsame Freizeitgestaltung suchen.
Wann und wo?
Der Badmintonabteilung stehen zwei Spielabende zur Verfügung; und zwar montags und donnerstags – jeweils von 20:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr. Zurzeit wird nur der Donnerstagabend genutzt.
Gespielt wird in der Sporthalle des Henger SV (neben dem „Netto-Markt“).
Ansprechpartner
Abteilungsleiter: Jonat, Reiner
Anschrift: Fliederstraße 21, 92353 Postbauer-Heng
Telefon-Nr.: 0170 3197001 bzw. 09188 3197
E-Mail-Adresse: badminton@henger-sv.de
Stellvertreter: Schilling, Arnd
Kassier: Rascher, Gerhard
Eventmanagerin: Jonat, Dorita; Birke, Halina; Meckel, Jens
Kontakt
Kontakt und Trainingszeiten | ||
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Reiner Jonat | 09188-3197 oder 0170 3197001 | mail an Badminton |
Arnd Schilling | ||
Montag | 20:00 bis 22:00 Uhr | Henger SV Halle |
Donnerstag | 20:00 bis 22:00 Uhr | Henger SV Halle |
Abteilungssatzung
Stand: Januar 2019
- Die Abteilung Badminton erhebt gem. § 9 Buchst. c der Satzung des Henger SV („HSV“) einen Abteilungsbeitrag und richtet dazu eine Abteilungskasse ein.
Die Regelungen zum Abteilungsbeitrag und die Höhe des Abteilungsbeitrages stehen unter dem Vorbehalt der – jährlich erneut einzuholenden – Zustimmung durch den Vereinsausschuss. - Der Abteilungsbeitrag dient der Aufrechterhaltung des Sportbetriebs der Badmintonabteilung entsprechend den „Richtlinien des Henger SV zu Abteilungsbeiträgen“.
Es ist weder zulässig noch Absicht, ein eigenes Abteilungsvermögen aufzubauen.
Der Abteilungsbeitrag wird insbesondere für folgende Ausgaben verwendet:- Kauf von Badmintonbällen (Ballgeld)
- Kauf von Badmintonzubehör (z. B. Spanngurte für Netz, Schläger für Anfänger)
- Bezahlung von Startgebühren
- Ausgleich (evtl.) ungedeckter Kosten bei der Durchführung eigener Turniere
- Zuschuss zu Veranstaltungen, zu denen die gesamte Abteilung eingeladen wird.
-
a )Der Abteilungsbeitrag beträgt für jedes Mitglied 24 Euro jährlich bzw. bei einem Eintritt im III. Quartal oder IV. Quartal 12 Euro.
b) Eine Unterscheidung nach aktiven und passiven Mitgliedern findet nicht statt.
c) Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
d) Änderungen zu a), b) oder c) sind nur nach Mehrheitsbeschluss anlässlich einer ordentlichen oder außerordentlichen Abteilungsversammlung möglich.
Der Beschluss soll möglichst vor dem 30.11. gefasst werden; Änderungen werden grundsätzlich mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr wirksam. - Der Abteilungsbeitrag wird grundsätzlich im I. Quartal des laufenden Kalenderjahres (im Voraus) fällig. Bei einem Abteilungseintritt während des laufenden Kalenderjahres ist der maßgebliche Beitrag (24 € bzw. 12 €) umgehend zu entrichten. Der Abteilungsbeitrag ist vom Mitglied grundsätzlich auf das vom Kassier angegebene Konto zu überweisen. Ausnahmsweise sind auch Barzahlungen möglich.
- Die Mitgliedschaft zur Badmintonabteilung kann jederzeit zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung ist an den Abteilungsleiter oder den stellvertr. Abteilungsleiter – möglichst per E-Mail – zu richten.
- Eine Mitgliedschaft in der Badmintonabteilung des „HSV“ ohne gleichzeitige Mitgliedschaft im Hauptverein ist nicht möglich.
- Die Regelungen des Hauptvereins aus der „Datenschutzerklärung“ (s. HSV – Aufnahmeantrag) gelten sinngemäß auch für die Badmintonabteilung; insbesondere die Ausführungen im Hinblick auf die „Mediennutzung durch den Sportverein“.